Die Ladung darf bis zu 50 cm nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen, wenn die Fahrzeughöhe mindestens 2,50 m beträgt. Ist das Fahrzeug bis zu 2,50 m hoch, darf die Ladung nicht nach vorne hinausragen. Diese Regelung steht in § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dient der Verkehrssicherheit, um Verletzungsrisiken bei Auffahrunfällen zu minimieren.
