Die Aktivrente ist eine geplante staatliche Maßnahme in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten soll und darauf abzielt, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu motivieren, länger im Beruf zu bleiben. Dabei können Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Wann tritt die Aktivrente in Kraft?
Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 starten, wobei das Gesetz bis Weihnachten 2025 im Bundestag verabschiedet werden muss, um pünktlich in Kraft zu treten.
Wesentliche Punkte
- Beginn des steuerfreien Zuverdienstes: ab dem 1. Januar 2026, bei Erreichen der Regelaltersgrenze (in der Regel 66 Jahre).
- Höchstbetrag: bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei.
- Steuerliche Behandlung: Kein Progressionsvorbehalt, also keine nachträgliche Steuer über die Einkommensteuererklärung, die den Steuersatz für das restliche Einkommen erhöht.
- Sozialversicherung: Es gelten reguläre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; auf Arbeitgeberseite zusätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Einschränkungen: Die Aktivrente gilt nur für Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten; vorzeitiger Rentenbezug oder Arbeiten vorher sind ausgeschlossen.
Ziel und Kritik
Die Aktivrente soll die Erwerbsquote im höheren Alter erhöhen, den Fachkräftemangel lindern und das Wirtschaftswachstum fördern. Kritiker befürchten jedoch eine Ungleichbehandlung zwischen Vor- und Nachteileinsteiger, die noch in der Vorruhestandsphase sind, sowie rechtliche Bedenken zur Verfassungswidrigkeit bei der Ungleichbehandlung.
Insgesamt ist die Aktivrente eine bedeutende Reform im deutschen Rentensystem, die darauf ausgelegt ist, den Arbeitsmarkt durch längeres Arbeiten im Alter zu stärken und gleichzeitig Rentner finanziell zu entlasten.
