Die Gültigkeit der digitalen Vignette hängt davon ab, für welches Land und welche Vignettenart du fragst, daher hier die wichtigsten Fälle im Überblick:
Österreich (Digitale Vignette ASFINAG)
- Jahresvignette (digital) gilt wie die Klebevignette 14 Monate, nämlich vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres.
- Beim Online-Kauf als Privatperson (ASFINAG-Webshop/App) ist die digitale 2‑Monats- und Jahresvignette wegen Konsumentenschutz erst ab dem 18. Tag nach Kauf gültig; den konkreten Starttag kannst du beim Kauf auswählen, aber er darf frühestens nach dieser Frist liegen.
- 1‑Tages- und 10‑Tages-Vignetten sind beim Onlinekauf sofort gültig.
- Kaufst du die digitale Vignette vor Ort (z.B. ARBÖ, ÖAMTC), entfällt die 18‑Tage‑Frist und die Gültigkeit beginnt auf Wunsch sofort ab Kaufzeitpunkt.
Schweiz (E‑Vignette)
- Die Schweizer E‑Vignette hat dieselbe Gültigkeitsdauer wie die Klebevignette: 14 Monate vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres.
- Nach dem Kauf ist sie für diesen Zeitraum nutzbar; es gibt keine zusätzliche Wartefrist wie in Österreich.
Wenn du mir noch sagst, für welches Land und welche Art (10 Tage, 2 Monate, Jahr) du die digitale Vignette brauchst, kann die genaue Gültigkeit auf deinen Fall zugeschnitten erklärt werden.
