Kurzantwort:
Die Grundwerte der Europäischen Union sind Menschenwürde, Freiheit,
Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte
einschließlich der Rechte von Minderheiten. Ausführliche Orientierung:
Definition und Rechtsgrund
- Die genannten Werte sind in Art. 2 EUV verankert. Sie bilden die fundamentale Grundlage der Union und ihrer Handlungen.
- Die Werte treten in Kraft, um die Union zu legitimieren, einschließlich der Kriterien für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten und die gemeinsame Rechtsordnung, die Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit und Gleichheit von Frauen und Männern umfasst.
Einzelwerte im Überblick
- Menschenwürde: Unantastbarkeit und zu achten; Fundament der Grundrechte.
- Freiheit: Persönliche Freiheitsrechte, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit usw..
- Demokratie: Repräsentative Demokratie, Rechtsstaatlichkeit mit demokratischen Prinzipien.
- Gleichheit: Gleichberechtigung vor dem Gesetz, gleiche Rechte und Chancen.
- Rechtsstaatlichkeit: Gewaltenteilung, Rechtsbindung der Staatshandlungen, Rechtsweg für Bürger.
- Schutz der Menschenrechte/Minderheiten: Achtung und Förderung der Rechte aller Menschen, inkl. Minderheitenrechte.
Bedeutung in der EU-Praxis
- Diese Werte leiten EU-Politik, Erweiterungen, Rechtssetzung und den Schutz der Grundrechte innerhalb der Union. Sie dienen sowohl als normative Orientierung als auch als Kriterien bei Verfahren gegen Verstöße gegen demokratische Prinzipien oder Rechtsstaatsprinzipien.
Wenn du willst, kann ich:
- die einzelnen Werte mit konkreten EU-Dokumenten oder Beispielen (Gerichtsurteile, Richtlinien) belegen,
- eine kurze Gegenüberstellung der Werte im Kontext aktueller politischer Debatten erstellen,
- oder eine zitierfähige Mini-Übersicht mit relevanten Artikeln zusammenstellen.
