Kurz gesagt: Die Gurtpflicht in Österreich besteht seit dem 15. Juli 1976. Erst ab dem 1. Juli 1984 wurden Verstöße dagegen auch tatsächlich sanktioniert. Details und Kontext
- Einführung: Am 15. Juli 1976 wurde die Gurtpflicht in Österreich eingeführt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch noch keine Strafen bei Verstößen.
- Rechtsdurchsetzung: Die Ahndung von Verstößen begann erst zum 1. Juli 1984, als das Nichtanlegen des Gurts mittels Organstrafverfügung geahndet wurde. Die damalige Mindeststrafe betrug 100 Schilling (ungefähr 7 Euro in heutiger Kaufkraft).
- Entwicklung und aktuelle Strafen: In den Folgejahren und insbesondere mit der 41. KFG-Novelle 2023 wurden die Strafen angepasst, z. B. 100 Euro für das Fahren ohne angelegten Gurt (Stand 2023/2024). Berichte aus ÖAMTC, Autorevue und anderen österreichischen Infosquellen bestätigen diese Entwicklung.
Ausnahmen und Anwendungsbereich (Kernpunkte)
- Grundregel: Der Sicherheitsgurt muss von allen Fahrzeuginsassen verwendet werden, sofern ein Gurt vorhanden ist.
- Ausnahmen: Ausnahmen gelten in bestimmten Situationen, beispielsweise für Fahrer beim Einparken oder langsamen Rückwärtsfahren, für Taxifahrer mit Fahrgästen, für Businsassen im Linienverkehr und für Fahrer von Einsatzfahrzeugen im Einsatz. Die genauen Regelungen können je nach Kontext leicht variieren, sind aber durch das Kraftfahrgesetz festgelegt.
Wenn du willst, kann ich die offiziellen Gesetzestexte oder aktuelle Pärierungen der Strafen (z. B. die genauen Paragrafen im KFG) zusammenstellen oder eine kurzes Zitat-überblick erstellen.
