Die Anklage beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen Präsident Wladimir Putin im März 2023 stützt sich auf den Verdacht der Verschleppung und unrechtmäßigen Umsiedlung ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten in die Russische Föderation. Der Vorwurf lautet demnach, Putin sei persönlich verantwortlich für diese Kriegsverbrechen, nämlich die erzwungene Deportation von Kindern aus der Ukraine. Gleichzeitig wurde auch eine weitere ukrainische Kinderrechtsbeamtin, Maria Lwowa-Belowa, mit einem Haftbefehl verfolgt. Diese Anschuldigungen beziehen sich explizit auf Handlungen im Zusammenhang mit der Verschleppung und Umsiedlung von Kindern und nicht unmittelbar auf den Oberbegriff der Aggression, der separat diskutiert wird. Die Informationen stammen aus offiziellen Mitteilungen des IStGH und spiegeln die damalige Rechtslage wider.
