kindersitzerhöhung ab wann

kindersitzerhöhung ab wann

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Kindersitzerhöhungen dürfen in Deutschland in der Regel verwendet werden, sobald das Kind ein Mindestgewicht von 15 Kilogramm erreicht hat. Nach neuerer Norm (UN ECE Reg. 129) orientiert sich die Zulassung auch an der Körpergröße: Sitzerhöhungen mit Rückenlehne sind ab einer Größe von 125 cm und einem Körpergewicht von mindestens 22 kg zugelassen. Ältere Kindersitze nach Norm UN ECE Reg. 44 sind meist ab 15 kg geeignet. Eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne darf nach der neuen Norm erst ab 125 cm Körpergröße und über 22 kg Körpergewicht genutzt werden, ist aber sicherheitstechnisch weniger empfehlenswert als Modelle mit Lehne. Die Kindersitzpflicht gilt bis zum 12. Geburtstag oder bis zur Körpergröße von 150 cm, bis dahin muss ein Kind in einem zugelassenen Kindersitz oder einer Sitzerhöhung sitzen. Erst dann kann auf solche Vorrichtungen verzichtet werden. Somit ist eine Sitzerhöhung ab etwa 15 kg bzw. ca. 3 bis 4 Jahren sinnvoll, je nach Größe des Kindes. Wichtig ist, dass der Sicherheitsgurt richtig sitzt, und das wird erst mit der passenden Sitzerhöhung gewährleistet. Modelle mit Rückenlehne bieten besseren Seitenschutz bei Unfällen und sind daher zu bevorzugen.

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