rente in frankreich ab wann

rente in frankreich ab wann

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Die gesetzliche Rente in Frankreich kann seit der Rentenreform von 2023 grundsätzlich erst ab einem höheren Alter bezogen werden. Für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 1968 geboren sind, liegt das gesetzliche Mindestalter für den Renteneintritt nun bei 64 Jahren (zuvor 62 Jahre). Für Jahrgänge zwischen dem 1. September 1961 und dem 31. Dezember 1967 erhöht sich das Renteneintrittsalter progressiv von 62 auf 64 Jahre in 3-Monats-Schritten. Die Reform trat am 1. September 2023 in Kraft und sieht auch eine längere Beitragszeit für eine Vollrente vor. Zusätzlich gilt in Frankreich meist ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren für eine abschlagsfreie Rente. Ausnahmen gibt es für Menschen mit gesundheitlichen Problemen, einer Behinderung oder einem frühen Arbeitsbeginn. Eine beispielhafte Tabelle für das frühestmögliche Renteneintrittsalter (gesetzlich) nach Geburtsjahr lautet:

Geburtsjahr| Frühestmögliches Renteneintrittsalter
---|---
1.1.1955 bis 31.8.1961| 62 Jahre
1.9.1961 bis 31.12.1961| 62 Jahre und 3 Monate
1962| 62 Jahre und 6 Monate
1963| 62 Jahre und 9 Monate
1964| 63 Jahre
1965| 63 Jahre und 3 Monate
1966| 63 Jahre und 6 Monate
1967| 63 Jahre und 9 Monate
Ab 1968| 64 Jahre

Für den Renteneintritt ohne Abschläge ist eine längere Beitragszeit erforderlich, und das Alter liegt in der Regel bei 67 Jahren oder später, abhängig vom Geburtsjahr. Diese Neuregelung war Teil einer weitreichenden Reform, die am 1. September 2023 mit dem Ziel in Kraft trat, das Rentensystem in Frankreich nachhaltiger zu gestalten und die Altersgrenzen anzuheben.

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