sitzerhöhung ab wann österreich

sitzerhöhung ab wann österreich

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In Österreich ist ab einer Körpergröße von 135 cm die Sicherung mittels serienmäßigem Dreipunktgurt gesetzlich ausreichend, entsprechend der 36. Novelle des Kraftfahrgesetzes seit März 2019. Kinder, die kleiner als 135 cm sind, müssen weiterhin mit einer dem Gewicht und der Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert werden, dazu zählt auch die Sitzerhöhung. Diese wird empfohlen, um einen optimalen Gurtverlauf zu gewährleisten, auch wenn ab 135 cm keine Pflicht mehr besteht. Die Nutzung einer Sitzerhöhung ist vor allem dann relevant, wenn das Kind z.B. noch nicht groß genug für den Gurtsitz ohne zusätzliche Erhöhung ist. Die Sitzerhöhung wird je nach Modell meist ab einem Mindestgewicht von 15 oder 22 kg und oft ab einer Körpergröße von etwa 125 cm verwendet. Kinder unter 14 Jahren und unter 135 cm Körpergröße brauchen in jedem Fall eine geeignete Rückhaltevorrichtung; ab 135 cm reicht der normale Sicherheitsgurt aus, Sicherheitsgründe empfehlen jedoch Sitzerhöhungen bis ca. 150 cm Körpergröße.

Zusammengefasst: In Österreich dürfen Kinder ab 135 cm Körpergröße (unter 14 Jahre) offiziell ohne Sitzerhöhung mit dem normalen Sicherheitsgurt gesichert werden. Für Kinder unter 135 cm ist eine Sitzerhöhung oder ein entsprechender Kindersitz Pflicht. Die Sitzerhöhung wird meist ab etwa 125 cm Körpergröße und einem Mindestgewicht von etwa 15-22 kg eingesetzt.

Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht können mit Strafen bis zu 5.000 Euro und Vormerkungen im Führerscheinregister geahndet werden.

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