Kinder dürfen eine Sitzerhöhung im Auto grundsätzlich ab einem Mindestgewicht von etwa 15 Kilogramm verwenden. Dabei richtet sich die Nutzung neben dem Gewicht auch nach der Größe des Kindes. Nach der Norm UN ECE Reg. 44 gehört die Sitzerhöhung zu den Gewichtsklassen II und III und ist empfohlen, wenn das Kind zwischen 15 und 36 Kilogramm wiegt. Nach der neueren Norm UN ECE Reg. 129 richtet sich die Eignung für eine Sitzerhöhung mit Lehne an einer Körpergröße von mindestens 125 cm und einem Gewicht von mindestens 22 Kilogramm. Eltern sollten nicht allein auf den Wunsch des Kindes hören, frühzeitig auf die Sitzerhöhung umzusteigen, da ein zu früher Wechsel ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die Sitzerhöhung wird verwendet, um den Kindersitz abzulösen, wenn der Kopf des Kindes deutlich über die Oberkante des Kindersitzes herausragt. Dabei sorgt die Sitzerhöhung dafür, dass der Sicherheitsgurt optimal über das Becken und zwischen Hals und Schulter verläuft. Gesetzlich besteht in Deutschland und Europa eine Kindersitzpflicht bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis das Kind mindestens 150 cm groß ist, sodass Sitzerhöhungen bis zu diesem Alter oder dieser Größe genutzt werden müssen. Ohne entsprechende Sicherung drohen Bußgelder. Die Sitzerhöhung mit Rückenlehne wird aufgrund des besseren Seitenaufprallschutzes empfohlen und erlaubt ab etwa 15 kg Kindgewicht. Zusammengefasst:
- Ab wann Sitzerhöhung? Ab ca. 15 kg Kindgewicht, ab ca. 125 cm Körpergröße (je nach Modell).
- Wichtig ist, dass der Sicherheitsgurt gut sitzt, was mit der Sitzerhöhung gewährleistet wird.
- Kindersitzpflicht bis 12 Jahre oder 150 cm Körpergröße.
Diese Angaben helfen Eltern, die richtige Zeit für den Wechsel auf eine Sitzerhöhung zu bestimmen, um die Sicherheit ihres Kindes im Auto zu gewährleisten.