Die Franzosen gehen derzeit ab einem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 62 Jahren in Rente. Für eine volle, abschlagsfreie Rente müssen sie aber je nach Geburtsjahr teils bis zu 67 Jahre alt sein und eine bestimmte Anzahl von Beitragsjahren vorweisen. Durch die Rentenreform 2023 wurde das gesetzliche Rentenalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre erhöht, was bis etwa 2030 umgesetzt wird. Gleichzeitig wurde die erforderliche Beitragszeit für eine volle Rente von 42 auf 43 Jahre erweitert. Diese Reform trifft vor allem Personen, die ab 1965 geboren sind. Die Reform hat erhebliche Proteste ausgelöst, bleibt aber aktuell in Kraft. Hier eine Übersicht:
Geburtsjahr| Renteneintrittsalter für volle Rente (abschlagsfrei)
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Bis 01.07.1951| 65 Jahre
1951 (2. Halbjahr)| 65 Jahre und 4 Monate
1952| 65 Jahre und 9 Monate
1953| 66 Jahre und 2 Monate
1954| 66 Jahre und 7 Monate
Ab 1955| 67 Jahre
Ab 1965 (Reformjahrgang)| 64 Jahre (gesetzliches Rentenalter steigt
schrittweise)
Zudem ist für die volle Rente die Zahlung von 43 Jahren Rentenbeiträgen erforderlich. Frühere Renteneintritte sind mit Abschlägen verbunden. Der Renteneintritt ist damit alters- und beitragsabhängig. Die Reform löst aktuell weiterhin politische Debatten und Proteste aus.
