Die Nebelschlussleuchte ist eine zusätzliche Rückleuchte am Heck eines Fahrzeugs, die bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, starken Regen oder Schnee eingeschaltet wird. Sie erhöht die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs für nachfolgende Verkehrsteilnehmer, allerdings nur bei Sichtweiten unter 50 Metern. Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte gilt in der Regel eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 50 km/h. Die Leuchte leuchtet rot und ist deutlich heller als normale Rückleuchten, weshalb sie Blenden vermeiden soll – daher erst einschalten, wenn wirklich Sicht unter 50 Metern besteht. Wesentliche Punkte zur Anwendung
- Wann einschalten: Sichtweite unter 50 Metern aufgrund Nebels, Niesels- oder starkem Regen/Schnee; bei Tageslicht oder guten Sichtverhältnissen nicht verwenden.
- Position und Ausführung: Befindet sich am Heck, leuchtet rot; darf nur in Rot ausgeführt sein und gehört zu den Pflichtbeleuchtungen bei bestimmten Fahrzeugtypen gemäß StVZO.
- Tempo anpassen: Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte Geschwindigkeit auf höchstens 50 km/h begrenzen, um Blenden zu vermeiden.
- Rechtsgrundlagen: Nebelschlussleuchte ist gesetzlich geregelt; Abstands- und Sichtverhältnisse werden häufig an Leitpfosten mit Abständen von 50 Metern orientiert.
Praktische Hinweise
- Vor Fahrzeugwechsel oder bei wechselnden Sichtverhältnissen nicht unnötig einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.
- Nebelschlussleuchte darf nicht als Ersatz für normales Abblendlicht verwendet werden; im Nebel empfiehlt sich zusätzlich vorsichtiges Fahren und passende Abstandswahrung.
Wenn gewünscht, kann eine kurze zitierte Übersicht mit konkreten Rechtsverweisen (StVO/StVZO) erstellt oder differenzierte Hinweise zu Old- oder Anhänger-Kombinationen zusammengefasst werden.
