wann wurde der wehrdienst abgeschafft

wann wurde der wehrdienst abgeschafft

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Kurze direkte Antwort: Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt, nicht gesetzlich abgeschafft. Seitdem besteht sie nur noch theoretisch fort, falls in einer besonderen Lage erneut eingeführt oder aktiviert wird. Die Aussetzung wurde durch das Wehrpflichtgesetz und entsprechende Beschlüsse des Bundestags umgesetzt.

Details zur Einordnung

  • Historischer Hintergrund: Vor 2011 bestand die Wehrpflicht seit der Einführung 1956; Männer mussten grundsätzlich Dienst leisten. Die Diskussion um Reformen führte schließlich zur Aussetzung der Pflichtdienstregelung im Frieden.
  • Rechtslage seit 2011: Der § 2 WPflG setzt die gesetzliche Verpflichtung zum Grundwehrdienst im Frieden aus; die Wehrpflicht besteht weiter, ist aber in Friedenszeiten nicht einschreitbar. Im Verteidigungsfall könnte sie erneut aktiviert werden.
  • Praxis seit 2011: Seitdem gibt es keinen Zwangsdienst mehr im regulären Friedensbetrieb; stattdessen wurde ein freiwilliger Dienst eingeführt und unterschiedliche Modelle diskutiert.

Zusammenfassung

  • Kernpunkt: Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht am 1. Juli 2011; keine vollständige Abschaffung im Grundgesetz, sondern eine temporäre Aussetzung mit der Möglichkeit einer späteren Aktivierung in Krisen- oder Verteidigungsfällen.

Wenn gewünscht, kann eine kurze Übersicht der wichtigsten gesetzgeberischen Schritte ab 2011 gegliedert in Zeitlinie erstellt werden.

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