Kurzantwort: Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Das bedeutet, dass in Friedenszeiten kein Zwangsdienst mehr besteht, Wehrpflichtige jedoch theoretisch im Verteidigungsfall wieder aktiviert werden könnten. Seit dem 1. März 2011 wurden keine Einberufungen mehr gegen den Willen der Betroffenen vorgenommen, und ab dem 1. März 2011 startete der Übergang zu freiwilligen Diensten sowie zu einer reduzierten, freiwilligen Struktur der Streitkräfte. Detaillierte Klärung und Kontext
- Rechtsgrundlage und Zeitplan: Am 24. März 2011 beschloss der Bundestag, die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 auszusetzen. Gleichzeitig wurde der zivile Ersatzdienst in Friedenszeiten abgeschafft bzw. durch optionale, freiwillige Dienste ersetzt.
- Geltungsbereich: Die Aussetzung galt ausschließlich in Friedenszeiten. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann die Wehrpflicht nach aktueller Rechtslage grundsätzlich wieder aktiviert werden.
- Hintergrund der Reform: Die Aussetzung war Teil einer größeren Streitkräftereform, die die Bundeswehr auf eine reduzierte, aber leistungsfähigere Struktur umstellen wollte.
- Historische Vorläufer: Bereits in den Jahren zuvor gab es Debatten und Maßnahmen zur Reform der Wehrpflicht; der eigentliche Beschluss zur Aussetzung erfolgte jedoch 2011.
Wenn gewünscht, kann eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Eckdaten (Einberufungsstopp, letzter konkreter Einberufungstermin, Übergangsregelungen zum freiwilligen Wehrdienst) in Stichpunkten erstellt werden.
