Begleitete Sterbehilfe bezeichnet die Unterstützung oder Hilfeleistung einer Person, die ihren eigenen Tod durch Selbsttötung herbeiführen möchte, oft weil sie an einer schweren Krankheit leidet. Dabei leistet jemand Beihilfe zum Suizid, indem er zum Beispiel ein tödliches Medikament besorgt oder bereithält. Entscheidend ist, dass die sterbewillige Person die tödliche Substanz selbst einnimmt. Die Begleitung umfasst auch medizinische, psychologische und juristische Unterstützung, jedoch wird dabei das Sterben nicht aktiv herbeigeführt, sondern die selbstbestimmte Entscheidung des Sterbewilligen respektiert und unterstützt. In Deutschland ist seit 2020 assistierter Suizid unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sterbebegleitung im engeren Sinne meint hingegen nicht die Einwirkung auf den Tod, sondern Beistand und Unterstützung für Schwerkranke in ihrer letzten Lebensphase. Somit umfasst begleitete Sterbehilfe vor allem die assistierte Selbsttötung unter fachlicher Begleitung und Beihilfe.
