Kurz gesagt: „31er“ ist umgangssprachlich eine Bezeichnung für jemanden, der andere verrät oder bei Strafverfolgung kooperiert. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Zusammenhang des Betäubungsmittelgesetzes in Deutschland (Paragraf 31 BtMG) und hat sich zu Jugendsprachebegriffen wie „Snitch“ entwickelt. Details und Bedeutungen
- Allgemeine Bedeutung: Eine Person, die durch Verrat oder das Belasten anderer ihr eigenes Strafmaß mildert. In der Umgangssprache wird „31er“ oft abwertend verwendet und kann auch als Beleidigung auftreten.
- Juristischer Kontext: In Rechtstermen wird „31er“ häufig als Anspielung auf § 31 BtMG verstanden, der mit Rücktritt vom Versuch oder mildernden Umstände im Zusammenhang mit BtMG-Strafverfahren zu tun hat. Der Ausdruck selbst dient hier eher als Slangbegriff, nicht als Rechtsnorm.
- Herkunft: Der Begriff leitet sich von der BtMG-Norm ab und gelangte über jugendkulturelle Kreise in die Alltagssprache. In der Jugendsprache steht er synonym zu Verräter, Nestbeschmutzer oder Snitch.
- Weitere Varianten: Oft wird auch einfach „Snitch“ verwendet, besonders im Englischen, wobei beide Begriffe dieselbe Pejorativbedeutung tragen.
Beispiele (allgemein, nicht wörtlich aus Rechtsdokumenten)
- Jemand, der eine Aussage macht und damit andere belastet, um milder zu fahren, wird umgangssprachlich als „31er“ bezeichnet.
- In Diskussionen über Drogenkriminalität oder Jugendkultur kann der Begriff als Schlagwort für Verrat auftauchen.
Hinweise zum Gebrauch
- Je nach Kontext kann der Ausdruck stark verletzend oder abwertend wirken; Vorsicht im gesprochenen oder schriftlichen Umgang.
- In juristischen Texten wird der Begriff selten formell verwendet; stattdessen spricht man von Aussagen, Zeugenaussagen oder mildernden Umständen gemäß BtMG/StGB.
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