Ein Kapitalkonto ist in der Buchführung ein spezielles Konto, das das Eigenkapital eines Unternehmens widerspiegelt, aber je nach Rechtsform unterschiedlich interpretiert wird.
- Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) sowie bei Einzelunternehmen bezeichnet das Kapitalkonto das Konto, auf dem das Eigenkapital geführt wird. Es erfasst Einlagen und Gewinne auf der Habenseite und Entnahmen sowie Verluste auf der Sollseite; am Jahresende wird der Saldo häufig auf das Privatkonto übertragen oder entsprechend verrechnet. Es dient somit als Spiegel des von den Gesellschaftern eingebrachten Eigenkapitals und seiner Entwicklung im Geschäftsjahr.
- Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) wird der Begriff Kapitalkonto oft als Bezug auf das unveränderliche Grund- oder Stammkapital verwendet, das in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen wird. Dieses Konto repräsentiert das gezeichnete Kapital, das in der Regel nicht durch operatives Geschäft verändert wird. Es kann modulare Unterschiede geben, etwa wenn in bestimmten Fällen das Kapital frist- oder zahlungsabhängig angepasst wird.
Zusammengefasst:
- Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen: Kapitalkonto als Eigenkapitalkonto, das Einlagen, Gewinne, Entnahmen und Verluste abbildet.
- Für Kapitalgesellschaften: Kapitalkonto als Bestandskonto des gezeichneten Kapitals (Grund- oder Stammkapital), das nicht durch das laufende Geschäft verändert wird.
Wenn eine genauere Einordnung für eine spezifische Rechtsform oder ein konkretes Land (z. B. Deutschland, Österreich) gewünscht ist, kann das genauer erläutert werden.
