In den meisten deutschen Städten sind die Weihnachtsmärkte am Totensonntag tagsüber geschlossen und dürfen – wenn überhaupt – erst am Abend öffnen, weil in vielen Landesgesetzen bis 18 Uhr ein Veranstaltungsverbot gilt.
Gesetzliche Regelungen
In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen sind Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen am Totensonntag von 5 bis 18 Uhr grundsätzlich verboten; dazu zählen auch Weihnachtsmärkte. Nach 18 Uhr können einzelne Weihnachtsmärkte wieder öffnen, wenn die jeweilige Stadt dies genehmigt.
Konkrete Beispiele
- In Nordrhein-Westfalen öffnen z.B. der Aachener Weihnachtsmarkt sowie der mittelalterliche Weihnachtsmarkt in Siegburg am Totensonntag erst ab 18 Uhr für einige Stunden.
- Viele große Märkte wie in Dortmund, Duisburg oder Freiburg bleiben am Totensonntag komplett geschlossen.
Was du tun solltest
Da jede Stadt und jedes Bundesland eigene Regelungen und Ausnahmen hat, lässt sich keine einheitliche Liste „geöffneter Weihnachtsmärkte am Totensonntag“ geben. Am sichersten ist es, den gewünschten Weihnachtsmarkt direkt auf der offiziellen Website oder bei der Stadtverwaltung zu prüfen oder kurz beim Veranstalter anzurufen, und dabei gezielt nach Sonderöffnungszeiten am Totensonntag (ggf. ab 18 Uhr) zu fragen.
