Die Miete darf in Deutschland grundsätzlich alle 15 Monate erhöht werden. Der Vermieter kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung eine neue Erhöhung ankündigen, danach folgt eine dreimonatige Wartezeit, bis die Erhöhung gilt. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete insgesamt um maximal 20% steigen, wobei in besonders angespannten Wohnungsmärkten eine Kappungsgrenze von 15% gelten kann. Die Erhöhung muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren und schriftlich begründet werden. Sonderregelungen gelten bei Modernisierungen, Staffel- und Indexmieten.
Zusammenfassung:
Frist| Mieterhöhung alle 15 Monate (mindestens 12 Monate Abstand plus 3 Monate
Wartezeit)
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Höchstgrenze der Erhöhung| Maximal 20% innerhalb von 3 Jahren (in manchen
Gebieten 15%)
Maßstab| Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete
Voraussetzungen| Schriftliche Ankündigung mit Begründung
Sonderfälle| Modernisierung (andere Staffel), Staffel- und Indexmieten
Die Mieterhöhung ist also zeitlich und in ihrer Höhe gesetzlich streng geregelt, um Mieter vor zu häufigen und zu hohen Steigerungen zu schützen.