Die Miete darf in Deutschland grundsätzlich frühestens alle 15 Monate erhöht werden. Das heißt, zwischen der letzten Mieterhöhung und der nächsten Ankündigung muss mindestens ein Jahr liegen, anschließend folgen noch 3 Monate bis zur Wirksamkeit der Erhöhung. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete insgesamt um höchstens 20% steigen, wobei in angespannten Wohnungsmärkten auch eine Kappungsgrenze von 15% gelten kann. Die Erhöhung muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren und schriftlich begründet sein. Ausnahmen gelten für Modernisierungen, Betriebskostensteigerungen oder besondere vertragliche Vereinbarungen. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Mindestabstand zwischen Mieterhöhungen: 15 Monate (12 Monate bis Ankündigung, plus 3 Monate bis Wirksamkeit)
- Höchste Erhöhung innerhalb von 3 Jahren: 20% (in manchen Regionen 15%)
- Begründung anhand Mietspiegel oder vergleichbarer Wohnungen erforderlich
- Modernisierungsmieterhöhungen und Staffel- oder Indexmieten haben eigene Regeln
Diese Regelungen schützen Mieter vor zu häufigen und zu hohen Mietsteigerungen und sind laut § 558 BGB gesetzlich festgelegt.
