wie oft muss man sich gegen masern impfen lassen

wie oft muss man sich gegen masern impfen lassen

22 hours ago 2
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Kurzantwort: In Deutschland empfiehlt die STIKO eine zweiimpfliche Grundimmunisierung gegen Masern. Die erste Impfung erfolgt typischerweise im Alter von 11 Monaten (bei MMR-Impfung), die zweite im Alter von etwa 15 Monaten, mit einem Mindestabstand von mindestens vier Wochen zwischen den beiden Dosen. Für viele Erwachsene gilt: eine zweite Impfung oder Abklärungen je nach Impfstatus, besonders bei unklarer Immunisierung oder beruflicher Exposition. Insgesamt zielt die Pflichtimpfung in bestimmten Settings (Kita/Schule) sowie eine hohe Durchimpfungsquote von 95 Prozent ab, um Masernausbrüche zu verhindern. Ausführung in verständlichen Abschnitten

  • Grundimpfung für Kinder
    • Empfohlen: zwei Masern-Schutzimpfungen als Teil der MMR-Kombinationsimpfung.
    • Erstimpfung: ungefähr im Alter von 11 Monaten.
    • Zweitimpfung: ungefähr im Alter von 15 Monaten.
    • Abstand: mindestens vier Wochen zwischen der ersten und zweiten Dosis.
    • Ziel: lebenslanger Schutz nach vollständiger Impfung.
  • Erwachsenenschutz
    • Für Erwachsene mit unklarem oder fehlendem Impfsstatus ist eine Auffrischung oder Nachholung der Impfung sinnvoll.
    • Bei bestimmten Personengruppen (z. B. medizinisches Personal, Reisepläne oder Gruppen mit erhöhtem Risiko) wird oft eine zweiimpfliche Grundimmunisierung empfohlen, falls noch keine vollständige Impfung vorliegt.
    • Eine zweite Impfung erhöht den Schutzgrad und ist besonders wichtig, wenn kein verlässlicher Nachweis einer vollständigen Impfung besteht.
  • Öffentliche Rahmenbedingungen
    • In Deutschland besteht eine Masernimpfpflicht für Kinder in Kita und Schule; der Nachweis einer vollständigen Immunisierung oder vorhergehender Maserninfektion ist vorgeschrieben.
    • Die bundesweiten Impfraten für zwei Masern-Schutzimpfungen liegen unter der Zielmarke von 95 Prozent, weshalb weitere Anstrengungen zur Eliminierung des Masernvirus nötig sind.
  • Was tun, wenn der Impfsstatus unklar ist
    • Prüfen Sie vorhandene Impfpässe und ärztliche Befunde.
    • Falls Impfdaten fehlen oder lückenhaft sind, lassen Sie eine vollständige Maserngrundimmunisierung nach STIKO-Empfehlung durchführen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder einem Impfzentrum über den passenden Zeitplan und Impfstoff.

Hinweis zu regionalen Unterschieden

  • Die konkrete Umsetzung (z. B. empfohlene Altersfenster, Pflichtstatus in Schule/Kita, Nachweisformen) kann je Bundesland leicht variieren; grundsätzlich folgt die Empfehlung der STIKO mit zwei Dosen und ausreichendem Impfabstand.

Wenn gewünscht, kann eine präzise, landes- oder fallbezogene Übersicht erstellt werden (z. B. aktuelle STIKO-Empfehlungen, Pflichtstatus nach Bundesland, empfohlene Impfstoffe und Nachweispflichten).

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