wie oft übernimmt die krankenkasse eine abtreibung

wie oft übernimmt die krankenkasse eine abtreibung

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Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Abtreibung in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die häufigsten Gründe sind eine medizinische oder kriminologische Indikation, also wenn die Gesundheit der schwangeren Person gefährdet ist oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.

Wann zahlt die Krankenkasse?

  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten automatisch, wenn eine medizinische Indikation (Gefährdung der Gesundheit) oder eine kriminologische Indikation (Schwangerschaft nach Vergewaltigung) vorliegt. Es reicht dann, die Gesundheitskarte in der Praxis vorzulegen; ein Antrag ist nicht nötig.
  • Liegt keine dieser Indikationen vor, trägt die Frau die Kosten selbst – es sei denn, sie ist finanziell bedürftig. Dann übernimmt das Bundesland die Kosten, und die Frau muss dafür einen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen.

Wie oft pro Person?

Es gibt keine festgelegte Höchstgrenze, wie oft die Kosten übernommen werden. Entscheidend sind ausschließlich die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen: Jede Schwangerschaft wird individuell geprüft. Erfüllt die Schwangere mehrmals die Voraussetzungen, kann die Krankenkasse auch mehrfach die Kosten übernehmen.

Was zahlt die Krankenkasse genau?

  • Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten für die Abtreibung sowie die Beratung, Untersuchungen und Arzneimittel.
  • Bei sozialer Indikation (nach Beratungsregelung) übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur bei finanzieller Bedürftigkeit; ansonsten zahlt die schwangere Person selbst.

Zusammengefasst: Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht an eine feste Anzahl von Abtreibungen gebunden, sondern richtet sich nach dem Einzelfall und den gesetzlichen Voraussetzungen.

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