Kurz gesagt: Der Bundespräsident wird in Deutschland alle 5 Jahre von der Bundesversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist grundsätzlich einmal zulässig; nach einer Pause können weitere Wiederwahlen erfolgen. Detailliert:
- Amtszeit: 5 Jahre.
- Wahlorgan: Die Bundesversammlung, eine speziell zu diesem Zweck einberufene Körperschaft aus Bundestagsabgeordneten und den Mitgliedern der Landesregierungen.
- Wiederwahl: Eine unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich. Nach einer weiteren Pause sind erneut Wiederwahlen möglich (aber in der Praxis selten über zwei Amtszeiten hinaus).
- Wahlmodus: In der Regel erfolgt die Wahl im ersten Wahlgang mit der erforderlichen Mehrheit. Scheitert der erste Wahlgang, können weitere Wahlgänge folgen.
Beispiele aus der jüngeren Geschichte:
- Frank-Walter Steinmeier wurde im Februar 2022 von der 17. Bundesversammlung erneut zum Bundespräsidenten gewählt.
- Zuvor wurde er erstmals 2017 gewählt.
Quellenhinweis: Informationen zu Amt, Wahlorgan und Wiederwahlregelungen finden sich in den Artikeln zur Amtszeit und Wahl des Bundespräsidenten sowie in offiziellen Erläuterungen des Bundestages und der Bundespräsidenten- Website.
