Bei Kommunalwahlen in Deutschland hat jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze in der zu wählenden kommunalen Vertretung (z. B. Gemeinde- oder Stadtrat) zu vergeben sind. Diese Stimmen können einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an verschiedene Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, auch aus verschiedenen Parteien (Panaschieren). Beispiel: In einer Gemeinde mit 31 Sitzen im Gemeinderat hat man 31 Stimmen, in einem Kreistag mit 81 Sitzen hat man 81 Stimmen. So viele Stimmen kann man also bei der jeweiligen Kommunalwahl vergeben.