Eine Mieterhöhung ist laut deutschem Mietrecht frühestens alle 15 Monate erlaubt; dabei muss zwischen zwei Erhöhungen mindestens ein Jahr liegen und die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20% steigen (in angespannten Wohnungsmärkten oft nur 15%).
Gesetzliche Grundlagen und Fristen
- Vermieter dürfen eine Mieterhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung ankündigen, wirksam wird sie nach weiteren drei Monaten – insgesamt ergeben sich also 15 Monate zwischen den Erhöhungen.
- Die sogenannte Kappungsgrenze besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20% steigen darf – in vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt sogar eine Grenze von 15%.
- Bei Staffelmietverträgen oder Indexmieten gelten Sonderregeln, nach denen die Miete regelmäßig (zum Beispiel jährlich) steigen kann.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Im Fall von Modernisierungen oder gestiegenen Betriebskosten kann eine Mieterhöhung auch außerhalb des normalen Zyklus erfolgen, sofern die Maßnahmen korrekt angekündigt und begründet sind.
- Die Zustimmung des Mieters ist bei einer klassischen Mieterhöhung erforderlich; bei Staffelmiete oder Indexmiete ist sie hingegen nicht nötig.
Übersicht der Intervalle (klassischer Mietvertrag)
Frist/Intervall| Regelung
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Mindestabstand| 12 Monate nach letzter Erhöhung 14
Inkrafttreten| 3 Monate nach Ankündigung 14
Mieterhöhungsintervall| Alle 15 Monate möglich 145
Maximale Steigerung| 20% in 3 Jahren (15% in gefragten Regionen) 1238
Die gesetzlichen Regelungen sollen Mieter vor häufigen und zu hohen Mieterhöhungen schützen. Bei Sonderformen wie Staffelmiet- oder Indexmietverträgen sind die Bedingungen direkt im Mietvertrag festgelegt und können abweichen.
