Der Buß- und Bettag wurde im Jahr 1995 als gesetzlicher Feiertag in allen Bundesländern Deutschlands mit Ausnahme von Sachsen abgeschafft, um die damals neu eingeführte Pflegeversicherung zu finanzieren. Die Entscheidung wurde 1994 getroffen und trat 1995 in Kraft. In Sachsen blieb der Buß- und Bettag als arbeitsfreier Feiertag bestehen.
