wann wurde der buß und bettag abgeschafft

wann wurde der buß und bettag abgeschafft

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Der Buß- und Bettag wurde als gesetzlicher, arbeitsfreier Feiertag im Jahr 1994 mit Wirkung zum Jahr 1995 in ganz Deutschland abgeschafft, mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen.

Hintergrund der Abschaffung

Die Abschaffung geschah als politischer Kompromiss, um die Einführung der Pflegeversicherung zu finanzieren. Arbeitnehmer mussten dafür einen zusätzlichen Arbeitstag leisten, damit Arbeitgeber durch die neuen Pflegeversicherungsbeiträge nicht stärker belastet wurden.

Gültigkeit und Ausnahme

  • Bis 1995 war der Buß- und Bettag deutschlandweit gesetzlicher Feiertag.
  • Seitdem ist er nur in Sachsen weiterhin gesetzlicher arbeitsfreier Feiertag.

Öffentliche und kirchliche Reaktionen

Nach der Abschaffung gab es zahlreiche Initiativen und Volksbegehren für die Wiedereinführung, jedoch ohne Erfolg. Besonders die Evangelische Kirche bedauerte die Entscheidung und äußerte Kritik am gesellschaftlichen Kompromiss.

Weitere Fakten

  • In der DDR wurde der Feiertag bereits 1967 im Zuge der Einführung der Fünf-Tage-Woche abgeschafft.
  • Die Abschaffung in Westdeutschland erfolgte deutlich später, im Rahmen der Sozialreformen der 1990er Jahre.

Der Buß- und Bettag bleibt daher außerhalb Sachsens seit 1995 im Regelfall ein gewöhnlicher Arbeitstag.

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