Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach einem Stufenplan bis spätestens 19.01.2033 in den neuen EU- Kartenführerschein umgetauscht werden.
Welche Führerscheine genau?
- Betroffen sind alle alten Papierführerscheine (grau oder rosa) sowie alle Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
- Die Umtauschpflicht gilt unabhängig von der Klasse, also auch für Motorradführerscheine.
Wie wird entschieden, wann getauscht werden muss?
- Für alte Papierführerscheine richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin bzw. des Fahrerlaubnisinhabers (jüngere Jahrgänge mussten früher tauschen)..
- Für ältere Kartenführerscheine (ab 1999 bis 18.01.2013) richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wer muss bis wann tauschen (Beispiele)?
- Inhaber von Papierführerscheinen, geboren 1971 oder später, mussten bereits bis 19.01.2025 umtauschen; wer diese Frist verpasst hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, kann den Umtausch aber nachholen.
- Die nächste große Frist endet am 19.01.2026; danach folgen weitere gestaffelte Fristen bis 2033 für die übrigen Alt-Kartenführerscheine.
Was gilt für neue Führerscheine?
- Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bereits EU-Kartenführerscheine und müssen nicht wegen der Umtauschaktion getauscht werden, sie sind jedoch jeweils nur 15 Jahre gültig und müssen dann regulär erneuert werden.
- Personen, die vor 1953 geboren sind, haben unabhängig von Ausstellungsjahr und Führerscheinart Zeit bis 19.01.2033, um ihren Führerschein zu tauschen.
Was solltest du konkret tun?
- Schau auf deinem Führerschein nach: Art (Papier oder Karte), Ausstellungsdatum und dein Geburtsjahr; damit kannst du in den offiziellen Umtausch-Tabellen (z.B. ADAC oder Bundesregierung) die für dich geltende Frist genau ablesen.
- Wenn du unsicher bist, kann dir auch die Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises verbindlich sagen, ob und bis wann dein Führerschein umgetauscht werden muss.
