Das Wort "absentia" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Abwesenheit" oder "Fehlen". Am häufigsten begegnet es in der Redewendung "in absentia", was "in Abwesenheit" heißt. Damit wird im juristischen oder allgemein formellen Kontext ausgedrückt, dass etwas oder jemand fehlt, etwa bei einer Gerichtsverhandlung oder einer Abstimmung.
